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Besonderheiten

Abbruch nach 7 Wochen: wieso wir vor 8 Wochen nach Beginn der letzten Periodenblutung den Schwangerschaftsabbruch vor allem mit medikamentösen Methoden durchführen.

Abbruch nach 12 Wochen: wieso bei fortgeschritteneren Schwangerschaften der Eingriff nur ausnahmsweise möglich ist.

Abbruch vor 5 Wochen: wenn das Fruchtbläschchen noch nicht sichtbar ist, müssen die Behandlung anders überwacht und Risiken durch spezielle Blutuntersuchungen ausgeschlossen werden.

Infektionen und insbesondere sexuell übertragbare Infektionskrankheiten sind bei ungewollter Schwangerschaft nicht ganz selten.

Gesetzliche Besonderheiten: Schweigepflicht, Jugendliche unter 16 Jahren