Besonderheiten
→ Abbruch nach 7 Wochen: wieso wir vor 8 Wochen nach Beginn der letzten Periodenblutung den Schwangerschaftsabbruch vor allem mit medikamentösen Methoden durchführen.
→ Abbruch nach 12 Wochen: wieso bei fortgeschritteneren Schwangerschaften der Eingriff nur ausnahmsweise möglich ist.
→ Abbruch vor 5 Wochen: wenn das Fruchtbläschchen noch nicht sichtbar ist, müssen die Behandlung anders überwacht und Risiken durch spezielle Blutuntersuchungen ausgeschlossen werden.
→ Infektionen und insbesondere sexuell übertragbare Infektionskrankheiten sind bei ungewollter Schwangerschaft nicht ganz selten.
→ Gesetzliche Besonderheiten: Schweigepflicht, Jugendliche unter 16 Jahren
