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Abbruch nach Woche 7

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann bei uns ambulant auch bei Schwangerschaften von mehr als mehr als 7 Wochen seit Beginn der letzten Periodenblutung durchgeführt werden.

Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer nehmen unangenehme Nebenwirkungen und insbesondere schmerzhafte Krämpfe deutlich zu. Bei 8 oder mehr Schwangerschaftswochen empfehlen wir deswegen eher ein chirurgisches Vorgehen. Gefährlich wird der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch aber auch mit zunehmender Schwangerschaftsdauer nicht.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyn® ist als kassenpflichtige Leistung in der Schweiz nur bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Periodenblutung (Beginn der 7. Schwangerschaftswoche) zugelassen. In der EU gilt die Zulassung für Mifegyn® bis zum 63. Tag.

Die Behandlung mit Mifegyn und Cytotec ist bis zu 63 Tagen in 95-98 Prozent der Fälle erfolgreich. Nach 9 Wochen sinkt die Erfolgsrate der Behandlung etwas; die Dosierungsschemas sind anders und die (Cytotec-bedingten) Nebenwirkungen nehmen weiter zu. Erst ab der 12. Schwangerschaftswoche ist die medikamentöse Methode deutlich weniger wirksam aber bleibt auch für späte Schwangerschaftsabbrüche eine wenig gefährliche Methode. Diese Behandlungen sind allerdings nur unter halbstationärer Überwachung möglich.