druck.gif

Nachkontrolle

Die Blutung selbst beweist die vollständige Ausstossung der Frucht nicht. Nach spätestens drei Wochen kontrollieren wir durch Ultraschall, ob der Abort vollständig stattgefunden hat. Falls das nicht der Fall ist oder bei starken oder anhaltenden Blutungen, müssen alle Reste der Schwangerschaft durch einen kleinen Eingriff mit Saugcurettage entfernt werden. Meist kann und soll mit der Curettage auch dann noch zugewartet werden. Ein einmal begonnener Schwangerschaftsabbruch muss zu Ende geführt werden, da Mifegyn® eine weiter wachsende Frucht schädigen kann. Sie verpflichten sich zur gynäkologischen Nachkontrolle. Falls diese nicht bei uns stattfindet, müssen sie uns über das Resultat informieren oder informieren lassen.

Wenn bei Ihnen mit Ultraschall das Fruchtbläschen im Voruntersuch noch nicht sicher gesehen wurde, müssen die Risiken einer seltenen Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter (EUG= Extrauteringravidität) durch eine Bestimmung des Schwangerschaftshormons β-HCG schon nach einer Woche bei der Nachkontrolle ausgeschlossen werden. Das β-HCG verschwindet erst nach mehreren Wochen vollständig.

Vorsichtsmassnahmen